AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (Stand Januar 2022)

I. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie, alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
II. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
III. Leistungen, Preise, Vorauszahlungen, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten bzw. geltenden Preis des Hotels zu zahlen.
3. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Das vereinbarte Entgelt ist spätestens am Abreisetag fällig.
IV. Rücktritt, Stornierung des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
Der Kunde hat das Recht, bis 14 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei in Textform den Vertrag zu stornieren. Weiter ist er berechtigt, sich in Textform zu folgenden Konditionen vom Vertrag zu lösen: 1 – 14 Tage vor dem Anreisetag sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen, soweit für diese Zeit nicht wieder vermietet werden konnte. Am Anreisetag ist die volle Vergütung fällig. Ab 18:00 Uhr des Anreisetages ist das Hotel berechtigt, das Zimmer weiterzuvermieten, wenn der Kunde nicht erschien bzw. sich gar nicht oder eine Verspätung nicht meldete. Einnahmen aus Weitervermietung sind auf Vergütungsansprüche anzurechnen. Dem Kunden steht stets der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn für dieses ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist oder falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Bei Verstoß dagegen werden enstehende Schäden oder Verunreinigungen, z.B. am Mobiliar dem Gast zu 100% in Rechnung gestellt. Wurde festegestellt, das der Kunde im Zimmer raucht / geraucht hat, behält sich das Hotel vor, eine Pauschale in Höhe von mind. 50€ für die Grundreinigung des Zimmers in Rechnung zu stellen.

VII. Haftung des Hotels
1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt: Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten im Zimmersafe aufzubewahren. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
2. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.